Beratungspflicht im Vorfeld

Vor Abschluss des Sozialplans muss ein Beratungsgespräch mit den Betriebsparteien durch die Agentur für Arbeit stattgefunden haben, um eine Förderung der Transfermaßnahmen (Transferagentur, Transfergesellschaft) durch die Agentur für Arbeit zu ermöglichen.

, ,

Kommentare sind geschlossen.