Transferagentur § 110 SGB III

Eine Transferagentur wird durch eine vom Unternehmen beauftragte Beratungsfirma eingerichtet. Sie berät, vermittelt und betreut die von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmer während ihrer individuellen Kündigungsfristen. Ziel ist es, im Rahmen der Förderung nach § 110 SGB III die Vermittlungschancen zu verbessern und Arbeitslosigkeit zu vermeiden (z.B. Profiling,  Planung künftiger Berufsweg, Bewerbungstraining, Akquise und Vermittlung offener Stellen).

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