Transfergesellschaft § 111 SGB III

Ein Unternehmen, dessen Gegenstand die befristete Aufnahme von Arbeitnehmern in ein Arbeitsverhältnis zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt durch Vermittlung und Qualifizierung im Auftrag des Arbeitgebers ist. Die Förderkonditionen durch die Agentur für Arbeit für Transfer-Kug und Qualifizierungen sind im § 111 SGB III festgelegt. Die juristische Bezeichnung hierfür ist die betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit (beE).

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