Ab 01.01.2011 persönliche Anspruchsvoraussetzung für den Bezug von Transferkurzarbeitergeld (Transfer-Kug).
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Aufstockungsbetrag
Freiwillige Zahlung des Arbeitgebers, um das Transfer-Kug aufzustocken.
Beratungspflicht im Vorfeld
Vor Abschluss des Sozialplans muss ein Beratungsgespräch mit den Betriebsparteien durch die Agentur für Arbeit stattgefunden haben, um eine Förderung der Transfermaßnahmen (Transferagentur, Transfergesellschaft) durch die Agentur für Arbeit zu ermöglichen.
Betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit (beE)
Fachbegriff für Transfergesellschaft (externe beE; Mitarbeiter scheiden über den Drei Parteien Vertrag aus dem Unternehmen aus und gehen ein befristetes Arbeitsverhältnis mit der Transfergesellschaft ein) oder beim personalabgebenden Unternehmen (interne beE; Mitarbeiter werden gekündigt und verbleiben die Laufzeit ihrer Kündigungsfrist im Unternhemen)eingerichtete besondere betriebliche Einheit, deren Träger der bisherige Arbeitgeber ist.
Drei Parteien Vertrag
Vertrag zwischen dem Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer und der Transfergesellschaft. Inhalt ist die Beendigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses zum Arbeitgeber und Begründung des neuen, befristeten Arbeitsverhältnisses zur Transfergesellschaft.
Eigenbeteiligung des Unternehmens
Vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Mittel für Transferagenturen und zur Finanzierung von Transfergesellschaften.
Einstiegsprämie
In Transfersozialplan vereinbarte Zahlung als Anreiz für die Arbeitnehmer zum Wechsel in die Transfergesellschaft.
ESF Förderung
Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds, die bei der Gewährung von Transfer-Kug zusätzlich für Qualifizierungsmaßnahmen der Arbeitnehmer beantragt werden können.
Interessenausgleich
Instrument der betrieblichen Mitbestimmung (§ 112 BetrVG). Dient der Vermeidung von wirtschaftlichen Nachteilen für die Arbeitnehmer, die von der betrieblichen Restrukturierung betroffen sind und regelt die Umsetzung der geplanten Betriebsänderung (nicht erzwingbar).
Profiling
Analyse der Stärken und Schwächen (Eingliederungsaussichten) der Teilnehmer. Durchführung vor Start der Transfergesellschaft vorgeschrieben.