Vor Abschluss des Sozialplans muss ein Beratungsgespräch mit den Betriebsparteien durch die Agentur für Arbeit stattgefunden haben, um eine Förderung der Transfermaßnahmen (Transferagentur, Transfergesellschaft) durch die Agentur für Arbeit zu ermöglichen.
Schlagwortübersicht | Sozialplan
Einstiegsprämie
In Transfersozialplan vereinbarte Zahlung als Anreiz für die Arbeitnehmer zum Wechsel in die Transfergesellschaft.
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Qualifizierungsbudget
Finanzielle Mittel, die im Transfersozialplan für die Qualifizierung der Teilnehmer in der beE vorgesehen sind.
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Sozialplan
Im Gegensatz zum Interessenausgleich über Einigungsstelle erzwingbar. Hat die Maßnahmen zur Milderung der durch die Restrukturierung entstehenden Nachteile zum Gegenstand (Abfindungen, Transferleistungen).
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Transfersozialplan
Der Transfersozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die die Unterstützung des Transfers der Arbeitnehmer in eine neue Beschäftigung regelt. Im Vordergrund steht u.a. die Verwendung von Sozialplanmitteln für Maßnahmen zur Unterstützung der Integration der Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt.
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