Ab 01.01.2011 persönliche Anspruchsvoraussetzung für den Bezug von Transferkurzarbeitergeld (Transfer-Kug).
Schlagwortübersicht | Transfer-Kug
Aufstockungsbetrag
Freiwillige Zahlung des Arbeitgebers, um das Transfer-Kug aufzustocken.
ESF Förderung
Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds, die bei der Gewährung von Transfer-Kug zusätzlich für Qualifizierungsmaßnahmen der Arbeitnehmer beantragt werden können.
Remanenzkosten
Beiträge zur Sozialversicherung, Lohn- und Gehaltszahlungen während des Urlaubs und an Feiertagen sowie Aufstockungen des Transferkurzarbeitergeldes( werden vom Unternehmen getragen).
Transfergesellschaft § 111 SGB III
Ein Unternehmen, dessen Gegenstand die befristete Aufnahme von Arbeitnehmern in ein Arbeitsverhältnis zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt durch Vermittlung und Qualifizierung im Auftrag des Arbeitgebers ist. Die Förderkonditionen durch die Agentur für Arbeit für Transfer-Kug und Qualifizierungen sind im § 111 SGB III festgelegt. Die juristische Bezeichnung hierfür ist die betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit (beE).
Transferkurzarbeitergeld (Transfer-Kug)
Zahlung der Agentur für Arbeit an die Arbeitnehmer, um das ausgefallenen Entgelt während der Beschäftigung in der Transfergesellschaft zu ersetzen. Das Transfer-Kug beträgt 60% bzw. 67% (mit Kind) des Nettolohns.