Fallbeispiele

Darstellung ausgewählter Projekte

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Fallbeispiel 1: Erreichen einer hohen Übergangsquote als Vollzugsbedingung für einen Teilbetriebsübergang

Ausgangslage

Infolge des Teilbetriebsübergangs und der Stilllegung des Restbetriebes eines im Regelinsolvenzverfahren befindlichen Maschinenbauunternehmens verloren rd. 55% der Beschäftigten ihren Arbeitsplatz.

 

Vorrangiges Ziel: hohe Übergangsquote

Als wesentliche Bedingung für den Vollzug des Teilbetriebsübergangs wurde bestimmt, dass möglichst alle vom Wegfall ihres Arbeitsplatzes betroffenen Beschäftigten das Angebot zum Übergang in die Transfergesellschaft annehmen. Denn durch die zum Übergang in die Transfergesellschaft einvernehmliche Beendigung der ansonsten betriebsbedingt zu kündigenden Arbeitsverhältnisse kann das Risiko des Betriebserwerbers, Kündigungsschutzklagen gegenüberzustehen, erheblich gesenkt werden. Das vorrangige Ziel lag somit im Erreichen einer hohen Übergangsquote, um den Vollzug des Teilbetriebsübergangs zu ermöglichen und die Arbeitsplätze der übrigen Beschäftigten zu sichern.

 

Budget

Das begrenzte Volumen zur Finanzierung des Transferangebotes setze sich zusammen aus dem Gegenwert der ansonsten während der verkürzten (§ 113 S. 2 InsO) Kündigungsfrist zu zahlenden Auslauflöhne sowie 2,5 Bruttomonatsentgelten (§ 123 Abs. 1 InsO) der in die Transfergesellschaft übergegangenen Beschäftigen und einem durch den Betriebserwerber zur Verfügung gestellten zusätzlichen Betrag.

 

Umsetzung: Intensive Beratung und attraktive Ausstattung

Trotz eines engen Entscheidungsfensters wurde für die betroffenen Beschäftigten eine intensive Beratungsphase mit Informationsveranstaltungen, Einzelgesprächen, Rentenberatung und Gruppenangeboten umgesetzt.

Aufgrund der Akquise von Landesfördermitteln konnten der Eigenanteil des Arbeitgebers an den Coaching- und Verwaltungskosten um 75% gesenkt und die hierdurch freiwerdenden Mittel dazu verwendet werden, den vom Wegfall ihres Arbeitsplatzes betroffenen Beschäftigten eine attraktivere Ausstattung der Transfergesellschaft in Form einer längeren Verweildauer anzubieten.

 

Ergebnis: (nicht nur) eine hohe Übergangsquote

Durch die intensive Beratung im Entscheidungsprozess sowie die attraktive Ausstattung des Transferangebotes entschieden sich alle vom Wegfall ihres Arbeitsplatzes betroffenen Beschäftigten, das bestehende Arbeitsverhältnis einvernehmlich zum Übergang in die Transfergesellschaft zu beenden.

Darüber hinaus wurde im Zuge der Umsetzung des Transferangebotes für rd. 86% der Beschäftigten eine positive Anschlussperspektive erreicht.

Diese sehr gute Vermittlungsquote führte weiterhin zu Mitteleinsparungen, welche zunächst dazu verwendet wurden, um die Verweildauer der jeweils noch nicht vermittelten Beschäftigten in der Transfergesellschaft zu verlängern. Dennoch waren nach Erreichen der höchstmöglichen Verweildauer rd. 6% des zur Verfügung stehenden Volumens nicht aufgebraucht.

Fallbeispiel 2: beE - Transferangebot trotz geringer Liquidität

Ausgangslage

Die Umstrukturierung eines Telekommunikationsunternehmens hat den Abbau von Arbeitsplätzen zur Folge. Die Betriebsparteien möchten für die hiervon betroffenen Beschäftigten ein Transferangebot schaffen, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Aufgrund geringer Liquidität ist der Arbeitgeber allerdings nicht in der Lage, die Finanzierung vor Beginn des Transferangebotes vollständig und adäquat abzusichern, was jedoch eine wesentliche Voraussetzung im Falle des Übergangs der Beschäftigten auf einen externen Träger des Transferangebotes darstellt.

 

Betriebsinterne statt externe Umsetzung des Transferangebotes

Nach einer ausführlichen Beratung durch die Personaltransfer West GmbH im Zuge der Sozialplanverhandlungen entscheiden sich die Betriebsparteien dazu, das Transferangebot betriebsintern umzusetzen. Im Unterschied zur Umsetzung durch einen externen Träger verbleibt die Arbeitgeberfunktion beim bisherigen Arbeitgeber. Dieser richtet in seinem Unternehmen eine betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit (beE) ein. Den Beschäftigten wird die einvernehmliche Auflösung des bestehenden Arbeitsverhältnisses mit Übergang in die beE bis zum vereinbarten Austritt angeboten.

In der beE werden die Beschäftigten professionell durch die Coaches der Personaltransfer West GmbH beraten. Die Personaltransfer West GmbH berät und unterstützt weiterhin bei der organisatorischen Durchführung. Insbesondere bereitet sie die Anzeige über Arbeitsausfall bis zur Unterschriftreife vor, unterstützt soweit erforderlich bei der Abrechnung von Transferkurzarbeitergeld und übernimmt vollständig das Berichtswesen.

 

Keine Finanzierungssicherung erforderlich

Mit der Arbeitgeberfunktion verbleibt auch die Auszahlung der Vergütung der in die beE übergegangenen Beschäftigten beim bisherigen Arbeitgeber und geht nicht auf einen externen Träger über. Dadurch kann auf eine besondere Finanzierungssicherung verzichtet und das Transferangebot trotz geringer Liquidität umgesetzt werden.

 

Für Details und Fragen zur Umsetzung einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Fallbeispiel 3: Erfolgreicher Berufsabschluss durch Aufstockung

Ausgangslage

Die Stilllegung des Betriebes eines Automobilzulieferers führt zum Wegfall aller Arbeitsplätze. Ein hoher Anteil der hiervon betroffenen Beschäftigten verfügt nicht über einen am Arbeitsmarkt verwertbaren Berufsabschluss. Zwar besteht die Möglichkeit, gefördert durch die Bundesagentur für Arbeit einen Berufsabschluss zu erwerben. Die Beschäftigten müssten jedoch während der in der Regel zwei- bis zweieinhalbjährigen Ausbildungsdauer deutliche Einkommenseinbußen hinnehmen. Das Arbeitslosengeld reicht für viele Beschäftigte nicht aus, um ihren regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen oder jedenfalls um ihren bisherigen Lebensstandard zu halten. In der Folge ziehen sie den perspektivisch äußerst sinnvollen Berufsabschlusserwerb nur selten in Erwägung.

 

Berufsabschluss ermöglichen durch finanzielle Absicherung

Um diese finanzielle Hürde abzubauen, wird ein aus dem Sozialplanvolumen gespeister Fonds eingerichtet, aus dem das Arbeitslosengeld der Beschäftigten, die sich zum Erwerb eines berufsqualifizierenden Abschlusses entschließen, für die gesamte Dauer der Ausbildung aufgestockt wird. Die Aufstockung erfolgt um 400,00 € (anrechnungsfrei), höchstens jedoch auf 90% des bisherigen Nettoeinkommens unter Berücksichtigung des durch die Bundesagentur für Arbeit geleisteten Weiterbildungsgeldes (150,00 €).

 

Ergebnis

Nach einer intensiven persönlichen Beratung entschieden sich nahezu die Hälfte der un- und angelernten Beschäftigten dazu, zumeist noch während, spätestens jedoch unmittelbar im Anschluss an ihre Verweildauer in der Transfergesellschaft eine Umschulung zu beginnen. Während der Dauer der Umschulung sind sie finanziell abgesichert und als dringend benötigte Fachkräfte werden sie sehr wahrscheinlich ein attraktives Entgelt auf dem Arbeitsmarkt erzielen können.

 

Für Details zur Umsetzung und die Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Fallbeispiel 4: Transferagentur und Transfergesellschaft bedarfsorientiert kombinieren

Ausgangslage

Aufgrund des Verlusts seines Hauptauftraggebers sieht sich ein auf die Erbringung von Facility Services spezialisierter Betrieb dazu gezwungen, umfangreiche Personalanpassungen vorzunehmen. Die vom Wegfall ihres Arbeitsplatzes betroffenen Beschäftigten zeichnet zumeist eine sehr lange Betriebszugehörigkeit aus. Jedoch bestehen hinsichtlich der aktuellen Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt signifikante Qualifikationslücken. Um die Situation der Beschäftigten auf dem Arbeitsmarkt durch professionelle Beratung und berufliche Qualifizierung zu verbessern, möchten die Betriebsparteien ein Transferangebot schaffen. Das hierfür zur Verfügung bestehende Budget reicht jedoch nicht aus, um allen betroffenen Beschäftigten den Übergang in die Transfergesellschaft mit einer adäquaten Verweildauer zu ermöglichen.

 

Transferagentur für alle betroffenen Beschäftigten

Nach einer ausführlichen Beratung durch die Personaltransfer West GmbH im Zuge der Sozialplanverhandlungen entscheiden sich die Betriebsparteien dazu, eine Transferagentur einzurichten. Die Angebote der Transferagentur – Bewerbungstraining, Coaching und berufsfachliche Qualifizierung – stehen allen vom Wegfall ihres Arbeitsplatzes betroffenen Beschäftigten während ihrer individuellen Kündigungsfrist offen. Für die Teilnahme werden sie unter Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts freigestellt. Die Maßnahmen werden durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert und bezuschusst.

 

Transfergesellschaft für von Arbeitslosigkeit besonders bedrohte Beschäftigte

Darüber hinaus wird den von Arbeitslosigkeit besonders bedrohten Beschäftigten der Übergang in die Transfergesellschaft angeboten, um sie noch intensiver bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Die Betriebsparteien bestimmen und priorisieren Kriterien, anhand derer die aufgrund des knappen Budgets begrenzten Plätze in der Transfergesellschaft an die von Arbeitslosigkeit besonders bedrohten Beschäftigten vergeben werden. Diese werden in der Transfergesellschaft bis zu 12 Monate lang professionell beraten und für den Arbeitsmarkt qualifiziert.

 

Ergebnis: ein bedarfsorientiertes Transferangebot trotz knappen Budgets

Durch die Kombination einer Transferagentur für alle sowie einer Transfergesellschaft für die besonders von Arbeitslosigkeit bedrohten Beschäftigten wird trotz eines knappen Budgets ein am individuellen Bedarf adäquat orientiertes Angebot geschaffen.

 

Für Details und Fragen zur Umsetzung einer solchen Lösung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.