Transfer-Gesellschaft in der Insolvenz

Besonderheiten

Der Spielraum für Abfindungszahlungen ist aufgrund der Regelung des § 123 InsO stark eingeschränkt. Für die Beschäftigten ist daher der Übergang in die Transfergesellschaft regelmäßig allein schon finanziell die bessere Alternative.

Die Verweildauer in der Transfergesellschaft geht selbst bei einer Finanzierung allein aus dem Gegenwert der ansonsten in der eingebrachten Kündigungsfrist zu zahlenden Auslauflöhne zwei bis drei Monate über die eingebrachte Kündigungsfrist hinaus und sichert u.a. ein höheres Nettoeinkommen.

Qualitätskontolleurin in der Lebensmittelproduktion

Um die Attraktivität eines Übergangs in die Transfergesellschaft noch zu steigern, kann eine Eintrittsprämie vereinbart werden. Dadurch werden hohe Übergangsquoten erreicht, die regelmäßig von potenziellen InvestorInnen zur Bedingung ihres Einstiegs gemacht werden.

Die Agentur für Arbeit übernimmt auf Antrag 75% bis 100% der anfallenden förderfähigen Qualifizierungskosten. So wird nur ein geringes Budget zur Finanzierung des Eigenanteils sowie der erforderlichen, jedoch nicht förderfähigen Maßnahmen benötigt.

Auf Antrag fördert das Land NRW mit ESF Fördermitteln die Durchführung der Transfergesellschaft für insolvente oder von Insolvenz bedrohte Unternehmen in NRW. Dadurch können die Coaching- und Verwaltungskosten der Transfergesellschaft erheblich reduziert werden.